Psychotherapie, Praxis Falkner, Pferr, Fischer, Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Praxisgemeinschaft Südwestpark 70, 90449 Nürnberg, Psychotherapie, Verhaltenstherapie

Psychotherapie

Leistungsspektrum

Unsere Praxisgemeinschaft bietet ein umfassendes und fundiertes Angebot zur Behandlung psychischer Probleme und psychiatrischer Störungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen an.
 
Wir führen ambulante Diagnostik, Beratung sowie Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene durch.

Dabei arbeiten wir mit den beiden Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.
 
Bezugspersonen / Familien werden in Abhängigkeit vom Einzelfall und Alter der PatientInnen mit einbezogen. Behandelt werden PatientInnen jeden Alters.

Ablauf

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin für ein Erstgespräch in unserer Praxis. PatientInnen ab 14 Jahren können sich auf Wunsch auch unabhängig von den Sorgeberechtigten in unserer Praxis melden.

In Abhängigkeit des Vorstellungsanlasses können eine individuelle Diagnostik und / oder probatorische Sitzungen zur Abklärung der Behandlungsindikation oder des Beratungsbedarfs folgen.

Die Befunde und Empfehlungen für das weitere Vorgehen werden dann in einem gemeinsamen Gespräch mit den PatientInnen und – bei Einbezug dieser – mit den Sorgeberechtigten besprochen.


Kostenübernahme

Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Kostenübernahme zur Verfügung:

  • Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung:
    Bei unserer Praxisgemeinschaft handelt es sich um eine vertragsärztliche Praxis. Hierdurch können psychotherapeutische Leistungen genauso wie andere Leistungen in der Krankenbehandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) abgerechnet werden.
  • Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung / Beihilfe:
    Üblicherweise werden die Kosten für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie übernommen. Ob dies auch für Ihren Fall zutrifft, können Sie vorab bei einem zuständigen Sachbearbeiter ihrer Versicherung oder Beihilfe klären. Bitte erkundigen Sie sich dort, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen für Sie bzw. Ihr Kind in Ihrem Versicherungsvertrag inbegriffen sind, und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zuschicken. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
  • Selbstzahler:
    Hierbei tragen Sie die Therapiekosten selbst. Das Honorar ergibt sich aus der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).